1. |
Die Kämpfer werden in folgende Altersklassen
eingeteilt: Schüler, Jugend, Kadetten (Jugendklassen),
Junioren und Männer. |
2. |
Stichtag ist jeweils das Kalenderjahr (31. Dezember
des Vorjahres). |
3. |
Schüler sind Kämpfer,
die das 10. Lebensjahr überschritten, aber am Stichtag das
12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Schülerklasse
dürfen Boxer benachbarter Jahrgänge gegeneinander kämpfen. |
4. |
Jugend sind Kämpfer, die am
Stichtag das 12. Lebensjahr überschritten, aber das 14. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben. |
5. |
Kadetten sind Kämpfer, die
am Stichtag das 14. Lebensjahr überschritten, aber das 16.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
6. |
Junioren sind Kämpfer, die
am Stichtag das 16. Lebensjahr überschritten, aber das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
7. |
Männer sind Kämpfer, die
am Stichtag das 18. Lebensjahr überschritten haben. |
8. |
Die Altersklasse ist im Startausweis
zu vermerken. Diese Altersklassenregelung gilt nur für
die Durchführung von Einzelmeisterschaften. Der DBV
kann in Abweichung zu Ziffer 2 bis 7 und Ziffer 9 die Durchführung
von Einzelmeisterschaften durch Ausschreibung, analog der internationalen
Vorgaben durch die AIBA/EABA, regeln. |
9. |
Bei allen anderen Kämpfen der Jugendklassen
gilt, daß benachbarte Jahrgänge gegeneinander boxen dürfen.
Darüber hinaus dürfen Junioren, die dem letzten
Jahrgang ihrer Altersklasse angehören, gegen Männer starten,
die dem ersten Jahrgang dieser Altersklasse angehören, ohne
dabei die Junioreneigenschaft zu verlieren. Die Rundendauer richtet
sich nach den Bestimmungen der jüngeren Altersklasse. |
10. |
a) Junioren dürfen nur dann in der Männerklasse
starten, wenn sie das 17. Lebensjahr (Stichtag) vollendet haben
und ihnen eine Sondergenehmigung des zuständigen LV-Jugendausschusses
erteilt worden ist. Die Genehmigung ist durch den Verein zu beantragen.
Dem Antrag ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten
und ein ärztliches Zeugnis darüber beizufügen, daß
der Junior körperlich geeignet ist, in der Männerklasse
zu kämpfen. Die Zustimmungserklärung entfällt bei
Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Sondergenehmigung
wird unter "Altersklasseneinteilung" im Startausweis
vermerkt. Die Junioreneigenschaft verliert der Kämpfer, der
an den Deutschen Meisterschaften der Männer teilnimmt oder
in einer Mannschaft der 1. Bundesliga an den Start geht.
b) Der DBV-Jugendwart hat ein Einspruchsrecht,
wenn er eine erforderliche Qualifikation nicht für gegeben
hält. |
11. |
Bei internationalen Begegnungen,
gleich welcher Wettbewerbsart, gelten die Regeln der AIBA (Welt-Amateur-Box-Verband)
. |