Altersklassen nach § 15 der WB des DBV

1. Die Kämpfer werden in folgende Altersklassen eingeteilt: Schüler, Jugend, Kadetten (Jugendklassen), Junioren und Männer.
2. Stichtag ist jeweils das Kalenderjahr (31. Dezember des Vorjahres).
3. Schüler sind Kämpfer, die das 10. Lebensjahr überschritten, aber am Stichtag das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Schülerklasse dürfen Boxer benachbarter Jahrgänge gegeneinander kämpfen.
4. Jugend sind Kämpfer, die am Stichtag das 12. Lebensjahr überschritten, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
5. Kadetten sind Kämpfer, die am Stichtag das 14. Lebensjahr überschritten, aber das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
6. Junioren sind Kämpfer, die am Stichtag das 16. Lebensjahr überschritten, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
7. Männer sind Kämpfer, die am Stichtag das 18. Lebensjahr überschritten haben.
8. Die Altersklasse ist im Startausweis zu vermerken. Diese Altersklassenregelung gilt nur für die Durchführung von Einzelmeisterschaften. Der DBV kann in Abweichung zu Ziffer 2 bis 7 und Ziffer 9 die Durchführung von Einzelmeisterschaften durch Ausschreibung, analog der internationalen Vorgaben durch die AIBA/EABA, regeln.
9. Bei allen anderen Kämpfen der Jugendklassen gilt, daß benachbarte Jahrgänge gegeneinander boxen dürfen. Darüber hinaus dürfen Junioren, die dem letzten Jahrgang ihrer Altersklasse angehören, gegen Männer starten, die dem ersten Jahrgang dieser Altersklasse angehören, ohne dabei die Junioreneigenschaft zu verlieren. Die Rundendauer richtet sich nach den Bestimmungen der jüngeren Altersklasse.
10. a) Junioren dürfen nur dann in der Männerklasse starten, wenn sie das 17. Lebensjahr (Stichtag) vollendet haben und ihnen eine Sondergenehmigung des zuständigen LV-Jugend­ausschusses erteilt worden ist. Die Genehmigung ist durch den Verein zu beantragen. Dem Antrag ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten und ein ärztliches Zeugnis darüber beizufügen, daß der Junior körperlich geeignet ist, in der Männerklasse zu kämpfen. Die Zustimmungserklärung entfällt bei Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Sondergenehmigung wird unter "Altersklassen­einteilung" im Startausweis vermerkt. Die Junioreneigenschaft verliert der Kämpfer, der an den Deutschen Meisterschaften der Männer teilnimmt oder in einer Mannschaft der 1. Bundesliga an den Start geht.
b) Der DBV-Jugendwart hat ein Einspruchsrecht, wenn er eine erforderliche Qualifikation nicht für gegeben hält.
11. Bei internationalen Begegnungen, gleich welcher Wettbewerbsart, gelten die Regeln der AIBA (Welt-Amateur-Box-Verband) .